1. Interessen- Ausgleich
Solange nur Staaten und nicht denen, in deren Dienst sie stehen sollten, reelle Menschen Eigenständigkeit zugestanden wird, und Ersterer sich über die Letzteren als Herr über Knechte stellt, und wenn sich der Staat dafür auf seine demokratische Legitimität beruft, kann es keinen Frieden geben!
(K)*3   2Km-Schuldzuweisung: Niemand will sich eine Schuld zuweisen lassen, und doch sind wir alle an der Wirklichkeit verschuldet, an unserer eigenen Lebenswirklichkeit (physisch, psychisch und wesentlich), der unserer Mitmenschen, und an der Ökologie. Was unbewusst geschehen ist lässt sich mit gutem Willen zum Wirklichkeitsbezug, mit Grundlagen und Hinweisen, und dem Funktionsausgleich dafür, d.h. auch einer gerechten Bezahlung solcher Dienstleistungen, entschulden. Wo der gute Wille bewusst oder unbewusst nicht vorhanden ist, sind entsprechende Massnahmen und Therapie angesagt. Auch dafür muss ein weiter führender Ausgleich zwischen Dienstleister und Leistungsempfänger zu Stande kommen. Dafür gehen wir kreativ (K) mit unserem Eigensinn (*3) um, und tun (2) das Unsere, die Voraussetzungen für weiter führende Vereinbarungen kommunikativ (K) hinreichend so zu multiplizieren (m), dass sie so zu Stande kommen, und mit gutem Willen beiderseits erfüllbar werden.
G5-X 9Pv- Anlehnungsbedürfnis: Es geht darum, dass der obige Ansatz über die bekannten humanwissenschaftlichen Ansätze wie des Rechts, der Moral und der Psychologie, und der sich darüber hinaus drängenden zeitgeistigen Massenattraktivität hinaus wirklich grundsätzlich (9) zur Lebens- durch Aufgabenerfüllung führt. Dafür hat der Autor aus seinem Wesen (X) heraus, den hier dargelegten Prozess (P) vorbereitet (v), welcher in Anlehnung an die grundsätzlich möglichen Lebenswirklichkeiten eine Identifikation des Lebenserfüllungsprinzips interessierter Partner ermöglicht. Wenn Sie mehr wissen wollen, so lassen Sie sich identifizieren (Email an pm@think-systems.ch für das Gesuch eines Angebotes).  
§2-y 2Rm-Ziellosigkeit: Mit der Transparenz über die involvierten Lebenserfüllungsprinzipien geht es in einem ersten Schritt über den Zeitgeist hinaus um den §2- Lebenszweck der an einem weiter führenden Unternehmen Beteiligten. Im Zeitgeist herrscht darüber Ziellosigkeit, mehr noch meist Unwille. Man kann ja nicht Gott und Mammon dienen, also setzt man zuerst einmal auf den Massenattraktivität , in der Hoffnung auf das minimal Notwendige (y) zur Lebenserfüllung womit einem der Zeitgeist dafür in Ruhe lässt, bzw. man sich selbst in seiner Gier zuerst seine Visionen (z.B. genügend Geld) zu erreichen. Wer aber zuerst sein Scherflein ins Trockene bringen, bzw. sich das gewünschte Kuchenstück abhauen will, wird dieses Ziel nie erfüllend erreichen und ein im Zeitgeist suchender Süchtiger bleiben, den dieser erfüllt nichts und niemand, nur sich selbst, sich selbst zerstörend. Und damit ist auch dann kein Staat zu machen, wenn das alle versuchen. Also geht es darum, das zu tun (2) was weiter führende Rahmenbedingungen (R) multipliziert (m), allem voran das eigene Lebenserfüllungsprinzip. An diese Punkt erfolgt der Turnaround von der ZG(*?+-%) Begriffswelt mit ihrem "KÖNNTE" (*?+-% abhängig, hin zum "SEIN", das in dem in einer übergeordneten Ordnung mit der Forderung der Erfüllung mit Förderung dafür Gerechtigkeit widerfahren wird. Im hier beschriebenen Fall von der "Ziellosigkeit" mit der die Welt lapidar 2Rm benennt, eben hin zur Erfüllung von 2Rm mit y wie oben angedeutet, also durch keine Beschreibung zu ersetzen... 
Ich bin mir bewusst, dass ich den meisten Menschen mit den obigen Ausführungen jede Illusion genommen habe, und SIE weiter führende Hilfestellungen brauchen, sich über die gewohnte Welt hinaus, in IHRER inneren, die ich hier anspreche, zu Recht zu finden.
Siehe auch